Ende 2023 schlug der Electricity System Operator (ESO) eine Änderung des Balancing-Mechanismus durch P462 vor. P462 soll die Preisgestaltung von subventionierten Erzeugern bei ihren Geboten im Balancing-Mechanismus verändern und könnte so Verbrauchern bis 2030 Einsparungen von 518 Millionen Pfund bringen. Allerdings könnte diese vorgeschlagene Änderung zulasten von Batterien und anderen Speichertechnologien gehen.
In diesem Artikel erklären wir, was P462 ist, warum es eingeführt werden soll und wie es sich auf Batteriespeicher auswirken könnte.
Was ist P462?
P462 ist eine Änderung am Balancing and Settlement Code mit dem offiziellen Titel „Die Entfernung von Subventionen aus den Gebotspreisen im Balancing-Mechanismus“. Ziel ist es, die Kosten für den Verlust von Subventionen aus den Gebotspreisen von Technologien wie Windenergie im Balancing-Mechanismus zu entfernen.
Erzeuger reduzieren ihre Einspeisung, wenn sie im Balancing-Mechanismus ein Gebot annehmen. Die wichtigsten erneuerbaren Subventionen, die Renewable Obligation (RO) und Contracts for Difference (CfD), werden auf die gemessene Stromerzeugung gezahlt. Wenn subventionierte Erzeuger ein Gebot erhalten, verlieren sie ihre Subvention.
Deshalb kalkulieren diese Erzeuger den Verlust der Subventionen ein, indem sie ihre Gebote negativ bepreisen. So erhalten sie eine Zahlung für das Gebot, die ihren Subventionsverlust ausgleicht.
P462 schlägt vor, diese Subventionen nach einer neuen Methode abzurechnen und so die Verbindung zur gemessenen Stromerzeugung zu kappen.
Warum wird P462 eingeführt?
Das Hauptziel von P462 ist es, die gesamten Ausgleichskosten des Systems zu senken. Durch die Erhöhung der Gebotspreise subventionierter Erzeuger geht der ESO davon aus, dass auch andere Einheiten ihre Gebotspreise anheben müssen. Das würde insgesamt zu Einsparungen für Verbraucher führen.
Subventionen verzerren derzeit Gebotspreise
Der Einfluss von Subventionen auf Gebotspreise wird deutlich, wenn man die durchschnittlich akzeptierten Gebotspreise verschiedener Technologien im Jahr 2024 betrachtet.

- Kraftwerke mit Brennstoffen wie CCGTs berücksichtigen Einsparungen bei Brennstoff und CO₂ in ihren Geboten, was zu positiven Gebotspreisen führt.
- Subventionierte erneuerbare Erzeuger wie Windkraft bepreisen ihre Gebote negativ, um den Verlust der Subvention auszugleichen.
- Batterien, die keinen Subventionsverlust erleiden, haben meist Gebotspreise, die dazwischen liegen.
Wird P462 umgesetzt, sollten die Gebotspreise für Windkraft weniger negativ werden, da der Subventionsverlust nicht mehr eingepreist werden muss. Diese Erzeuger weisen derzeit eine Bandbreite an Gebotspreisen auf, die mit der erhaltenen Subvention zusammenhängt.

Diese Änderung würde wiederum die minimalen Gebotspreise erhöhen, die Batterien und Pumpspeicher erhalten – besonders in Zeiten hoher Windstromerzeugung. Allein im Jahr 2024 würde dies schätzungsweise 92 Millionen Pfund an Kosten im Balancing-Mechanismus einsparen, dem ein Anstieg der Subventionskosten um 74 Millionen Pfund gegenübersteht.

Die Einführung von P462 könnte somit zu Einsparungen für Verbraucher führen. Viele Speicherprojekte wurden jedoch unter der Annahme niedrigerer Gebotspreise errichtet, insbesondere in Schottland. Die Änderung würde daher die Wirtschaftlichkeit dieser Projekte beeinflussen.
Nächste Schritte für P462
Derzeit befindet sich P462 in der Arbeitsgruppenphase, in der die Beteiligten die potenziellen Auswirkungen und Vorteile bewerten. Ein finaler Vorschlag soll im April 2025 bei Ofgem, der Energieregulierungsbehörde, eingereicht werden. Das Ergebnis dieses Vorschlags wird bestimmen, ob die von P462 vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden und wie sie die Preisdynamik im Balancing-Mechanismus verändern.
Die potenziellen Kosten für Batteriespeicher sind in Schottland am höchsten
Die vorgeschlagene Änderung würde Batterien betreffen, da sie entweder ihre Gebotspreise bei starkem Wind erhöhen oder niedrigere Gebotsvolumina akzeptieren müssten. Derzeit senken Batterien ihre Gebotspreise deutlich während Zeiten mit viel Windstrom.



