Wie bezahlen Rechenzentren für Strom im PJM?
Die Versorgung eines Rechenzentrums im PJM erfordert zunehmend ein Verständnis für großverbraucherspezifische Netzentgelte oder entsprechende Dienstleistungsvereinbarungen. Trotz unterschiedlicher Ansätze je nach Versorgungsgebiet liegen die modellierten Stromkosten eng beieinander.
Ein Tarif ist der Preis, der für alle Kunden einer bestimmten Kategorie gilt und von einem Energieversorger bei der jeweiligen Landesbehörde eingereicht wird. Nach der Genehmigung wird er öffentlich und gilt für jeden Kunden, der die Voraussetzungen erfüllt. Ein Großverbrauchertarif definiert eine neue Kundengruppe oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts, meist zwischen 25 und 100 MW. Alle Kunden dieser Gruppe werden dann nach den im Tarif festgelegten Bedingungen abgerechnet.
Es gibt einige gängige Ansätze zur Stabilisierung der Einnahmen von Versorgern, darunter:
- Verpflichtungen zu fester Leistung, die eine Zahlungspflicht für zehn Jahre oder länger vorsehen,
- Mindestzahlungsverpflichtungen, die in der Regel zwischen 50 % und 85 % einer definierten Abrechnungsmenge liegen, und
- Sicherheiten, direkte Anlagengebühren oder andere Schutzmaßnahmen für den Fall, dass ein Projekt nicht realisiert wird.
Mindestrechnungen, Sicherheiten und Vertragsbedingungen begrenzen das Einnahmerisiko, wenn das Projekt verspätet, kleiner als geplant oder gar nicht umgesetzt wird.
Die Versorger mit der höchsten Rechenzentrumskapazität verfügen auch über die ausgereiftesten Großverbrauchertarife. Dazu gehören Dominion, ComEd, AEP und PPL, die zusammen 84 % des geplanten Ausbaus ausmachen.
Tarifabdeckung erstreckt sich über den Großteil des geplanten Rechenzentrumausbaus.
Von den für 2030 prognostizierten 38,8 GW Rechenzentrumsbedarf im PJM befinden sich 32,7 GW in einer Zone mit Großverbrauchertarif oder der Verpflichtung, einen solchen zu entwickeln. Weitere 5,2 GW liegen im Gebiet von ComEd, wo große Lasten durch Übertragungsvereinbarungen und nicht durch einen festgelegten Tarif abgesichert werden. Die verbleibenden 0,9 GW entfallen auf PECO, Met-Ed und Duquesne, die keinen vergleichbaren Rahmen haben. Solche Vereinbarungen erfolgen fallweise und sind vom Einfluss eines Projekts auf das Netz abhängig, daher lassen sie sich nicht verallgemeinern.
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