Wie flexible Netzanschlussvereinbarungen die Batterieerlöse in Deutschland um 20 % senken
Wie flexible Netzanschlussvereinbarungen die Batterieerlöse in Deutschland um 20 % senken
Deutschlands Netzbetreiber stehen vor über 720 GW an ausstehenden Anschlussanfragen für Batteriespeicher. Das entspricht dem Neunfachen der jährlichen Spitzenlast des Übertragungsnetzes.
Um diesen Rückstau zu bewältigen, werden flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA) zunehmend zum Standard. FCAs begrenzen den Netzzugang, indem sie die Leistungsflüsse deckeln, die Rampenraten verlangsamen und die Teilnahme an Systemdienstleistungen einschränken.
Ein FCA im Worst-Case, das alle drei Einschränkungen kombiniert, verringert die Projekt-IRR um 5 Prozentpunkte (pp) und senkt die Gesamterlöse über die Projektlaufzeit um 20 %. Bei diesem Niveau wird jedes Projekt mit einer Basis-IRR von 10 % oder weniger unrentabel.
Die Basis-IRR beträgt 11 %. Eine 50%ige Einschränkung der Systemdienstleistungen hat kaum Auswirkungen, da diese Märkte gesättigt sind und Batterien auf den Großhandelsmarkt ausweichen. Import-Export-Limits und Rampenbegrenzungen wirken sich stärker aus und reduzieren die IRR um 3 bzw. 2,5 Prozentpunkte. Ein FCA mit allen drei Einschränkungen senkt die IRR um 5 pp auf 6 %.
Für weitere Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte die Autorin – cosima@modoenergy.com
Zentrale Erkenntnisse
- Import-Export-Limits verursachen mehr als 3 der insgesamt 5 Prozentpunkte IRR-Verlust und sind damit die schädlichste Einschränkung.
- Einschränkungen wirken subadditiv zusammen. Ein 15-Minuten-Rampenlimit in Kombination mit einem statischen Import-Export-Limit reduziert die IRR weniger als die Summe der einzelnen Effekte.
- Eine 50%ige Einschränkung der Systemdienstleistungen hat allein betrachtet kaum Einfluss auf die Gesamterlöse, da diese Märkte ohnehin in den nächsten 2–3 Jahren voraussichtlich gesättigt sein werden.
Welche drei Arten von FCA-Einschränkungen gibt es?
In FCAs treten drei Arten von Einschränkungen auf.
Ein Import-Export-Limit begrenzt die Einspeisung oder Entnahme von Strom. Diese Limits können statisch oder dynamisch sein und je nach Jahreszeit, Tageszeit oder Netzsituation variieren.
Ein Rampenraten-Limit beschränkt, wie schnell sich die Leistung ändern darf. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) empfehlen 6–20 %/min, einige Vorschläge von Verteilnetzbetreibern (VNB) gehen jedoch bis auf 1 %/min herunter.
Eine Einschränkung der Systemdienstleistungen begrenzt die für Frequenzregelung verfügbare Kapazität, meist zwischen 10–90 % der installierten Leistung.
Ein VNB kann eine einzelne oder eine Kombination mehrerer Einschränkungen auferlegen. Die Auswirkungen auf die Erlöse hängen von der konkreten Ausgestaltung ab.
Diese Analyse prüft vier Szenarien im Vergleich zu einem Basisszenario ohne Netzeinschränkungen:
- Import-Export-Limit: basierend auf einem Kürzungsprofil eines süddeutschen VNB
- 15-Minuten-Rampenraten-Limit
- 50%ige Einschränkung der Systemdienstleistungen
- Kombiniertes FCA: alle drei Einschränkungen gleichzeitig
Gesamterlöse sinken unter vollen FCA-Einschränkungen um 20 %
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