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13 July 2026

Das Gesetz zum deutschen Kapazitätsmarkt ist verabschiedet: Wo Batterien konkurrieren können

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Das Gesetz zum deutschen Kapazitätsmarkt ist verabschiedet: Wo Batterien konkurrieren können

Der deutsche Kapazitätsmarkt ist nun bereit, Gesetz zu werden. Der Bundestag hat das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) am 9. Juli 2026 verabschiedet. Der Bundesrat hat es einen Tag später gebilligt. Es fehlen nur noch die offiziellen Unterschriften, damit es in Kraft treten kann. Es schafft einen zentralisierten, ausschreibungsbasierten Kapazitätsmarkt für Lieferungen ab 2031. Ab 2032 folgt ein dauerhafter Markt.

Damit bestätigt die Regierung weitgehend ihre bisherige Absicht: getrennte Kapazitätsstränge für Langzeit- und alle anderen Erzeuger. Batterien dürfen mitbieten. Aber nicht überall – und nicht bei der größten Ausschreibung.

Das Gesetz sieht drei Arten von Ausschreibungen vor: eine erste für Langzeitkapazitäten, dann eine kleinere für neue Erzeugungskapazitäten und schließlich zwei offene Kapazitätsausschreibungen mit größeren Volumina. BESS können bei der Erzeugungsauktion 2027 sowie den Kapazitätsauktionen 2027 und 2029 mitbieten, wobei das De-Rating modellbasiert und nach Dauer differenziert ist. Bei der ersten und größten Ausschreibung 2026 sind Batterien aber faktisch ausgeschlossen. Die Regierung gestaltet diese Ausschreibungen bewusst zugunsten von Neubau-Gaskraftwerken, indem sie eine mehrtägige, wiederholbare Leistung fordert, die keine Batterie liefern kann. Preislich würde eine 13-Stunden-Batterie Gas bereits unterbieten.


Wichtige Erkenntnisse

  • Deutschland beschafft Langzeitkapazität (9 GW, 2026, 15-Jahres-Verträge), neue Erzeugungskapazität (2 GW, Mai 2027) und allgemeine Kapazität (Volumen durch die Regulierungsbehörde festgelegt, Dezember 2027 und Oktober 2029). Die Lieferung beginnt im November 2031.
  • Die offenen Ausschreibungen nutzen ein modellbasiertes De-Rating. Die Regulierungsbehörde leitet den Kapazitätswert jeder Technologie aus einem probabilistischen Knappheitsmodell ab, nicht administrativ. Die Methode scheint bisher vorteilhaft für mittel-langdauernde BESS, aber die Modellierung selbst ist noch nicht öffentlich.
  • Batterien sind durch eine Dauervorgabe und nicht aus wirtschaftlichen Gründen von der Langzeitausschreibung 2026 ausgeschlossen. Einheiten müssen 10 Stunden lang 80 % der Nennleistung liefern und diese Fähigkeit innerhalb von 3 Stunden jederzeit wiederherstellen können. Batterien mit symmetrischer Lade- und Entladeleistung können dies nicht leisten.
  • Preislich konkurriert eine Batterie mit Gas. Eine 13-Stunden-BESS würde laut Modo Energy Prognosemodell vom Juli 2026 mit 150.000 bis 190.000 €/MW-Jahr bieten. Das Parlament hat das Gebotslimit für Gaseinheiten gerade auf 244.000 €/MW-Jahr angehoben, teils um Wasserstofffähigkeit zu ermöglichen. Bestehende Batterien zu teilen, könnte theoretisch clever sein, ist aber in der Praxis schwierig, mit rechtlichen Grauzonen bei der Präqualifikation.

Fünf Ausschreibungen, drei Typen, ein Lieferjahr

Das StromVKG teilt die Beschaffung in drei Produkte auf, alle für das Lieferjahr 2031/32.

Zuerst kommt die Langzeitkapazität. Zwei Ausschreibungen finden 2026 statt, am 8. September und 29. Dezember, jeweils für 4,5 GW de-ratete Kapazität. Die Verträge laufen 15 Jahre. Nur neue Erzeugung an qualifizierten Standorten darf bieten, Nachfragesteuerung ist ausgeschlossen.

Es folgt die Erzeugungsauktion am 18. Mai 2027 für 2 GW. Sie steht allen neuen Erzeugungsanlagen offen, einschließlich Speichern jeder Dauer, mit 15-Jahres-Verträgen.

Die Kapazitätsauktionen finden zuletzt am 1. Dezember 2027 und 1. Oktober 2029 statt. Hier legt die Regulierungsbehörde das Volumen anhand ihrer Versorgungssicherheitsüberwachung fest. Neue und bestehende Erzeugung, Speicher und Nachfragesteuerung konkurrieren, mit Verträgen über 1, 7 oder 15 Jahre.

Batterien dürfen ab Mai 2027 bieten

Die erste Ausschreibung, die Batterien offensteht, ist die Erzeugungsauktion am 18. Mai 2027 (Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten). Sie beschafft 2 GW de-ratete Kapazität in einer Runde. Jede Erzeugungstechnologie kann bieten, inklusive Speicher, aber Nachfragesteuerung ist ausgeschlossen. Es gibt hier keine 10-Stunden-Dauervorgabe, sodass auch eine Zwei- oder Vier-Stunden-Batterie teilnahmeberechtigt ist.

Die Zuschläge laufen ausschließlich über 15 Jahre. Das bringt drei Bedingungen: eine Mindestinvestition von 431.000 € je de-ratierte MW, eine Trägheitspflicht für jede Einheit ab 10 MW und die Neubaupflicht an qualifizierten Standorten. Das Gebotslimit entspricht der Langzeitausschreibung mit 244.000 €/MW-Jahr.

Nach den 2 GW für neue Erzeugung folgen zwei Kapazitätsauktionen am 1. Dezember 2027 und 1. Oktober 2029, weiterhin mit Lieferung ab 2031. Die Regulierungsbehörde legt deren Größe anhand ihrer Versorgungssicherheitsüberwachung fest, das Volumen steht also noch nicht fest. Die Runde 2027 deckt 75 % des Bedarfs, die Runde 2029 ergänzt auf das volle Erfordernis (inklusive nicht versteigerter Kapazitäten aus der Vorrunde). Beide stehen Erzeugung, Speicher und Nachfragesteuerung offen, mit Verträgen über 1, 7 oder 15 Jahre. Ein Einjahresvertrag hebt die Mindestinvestitionsanforderungen auf, die für 7- und 15-Jahresverträge weiterhin gelten – so können Batterien strategisch mit Degradation und Vertragsstapelung umgehen.

Alles wird im Pay-as-bid-Verfahren bezuschlagt, der Preis bezieht sich auf das de-ratierte MW – wie in Belgien und Spanien, aber anders als in Großbritannien oder Italien. Die Regulierungsbehörde sortiert die Gebote nach Preis, vergibt Zuschläge bis zum Volumen und zahlt jedem Gewinner seinen eigenen Gebotspreis.

In den Kapazitätsauktionen bestimmt ein Knappheitsmodell das De-Rating

Die Langzeitausschreibung legt ihre De-Rating-Faktoren fest. Die Erzeugungs- und Kapazitätsauktionen tun das nicht. Die Regulierungsbehörde leitet sie aus einem probabilistischen Modell des Stromsystems ab – zusammen mit den Auktionsvolumina – und veröffentlicht sie mindestens sechs Wochen vor jeder Runde.

Die Methode misst, wie viel eine Technologie in genau den Stunden erzeugt, in denen das System unterversorgt ist, relativ zu ihrer Nennleistung. Ein festes Gaskraftwerk erreicht fast seine Verfügbarkeit, über 85 %. Wind und Solar erreichen niedrige einstellige Werte. Speicher liegen dazwischen, und ihr Faktor steigt mit der Dauer, stundenweise berechnet.

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