ANM-Anschluss – Kann ich trotzdem an Ausgleichsdienstleistungen teilnehmen?
ANM-Anschluss – Kann ich trotzdem an Ausgleichsdienstleistungen teilnehmen?
Active Network Management (ANM) ist ein System – oder vielmehr eine Reihe von Systemen –, das die Einspeisung von Erzeugungsanlagen begrenzt, wenn in bestimmten, überlasteten Bereichen des Verteilnetzes Grenzwerte überschritten werden. Die Verteilnetzbetreiber (VNB) betreiben ANM-Systeme, und jedes ist unterschiedlich aufgebaut. Dennoch verfolgen alle ANM-Systeme dasselbe Ziel: Sie sollen verhindern, dass Stromflüsse ihre Grenzen erreichen und die Netze beeinträchtigen. Für Betreiber von Erzeugungsanlagen gibt es dabei einen Vorteil: ANM ermöglicht es, schneller und kostengünstiger an das Verteilnetz angeschlossen zu werden, als es sonst möglich wäre.
Wie funktioniert ANM?
ANM-Systeme arbeiten in der Regel in drei Stufen, die jeweils einer bestimmten Hardware zugeordnet sind:
Ein Überwachungsgerät sendet Netzinformationen – z. B. Stromflüsse, verfügbare Kapazitäten usw. – an:
ein zentrales System, das wiederum Anweisungen an Erzeugungsanlagen sendet, um deren Leistung anzupassen.
Steuerungseinrichtungen am Standort der Erzeugungsanlage setzen diese Anweisungen dann um, indem sie die Einspeisung je nach Bedarf erhöhen oder verringern.

Bei drohender Überlastung reduziert ANM die Einspeisung der Erzeugungsanlagen. Das Problem: Dafür erhalten die Betreiber keine finanzielle Entschädigung. Die Energie, die nicht eingespeist werden darf, wird als „Abregelung“ bezeichnet.
Was ist Abregelung?
ANM-Systeme greifen selten auf Abregelungen zurück, sodass dies normalerweise kein Problem darstellt. Da eine Abregelung jedoch theoretisch jederzeit erfolgen kann, sind Betreiber mit ANM-Anschluss gewissermaßen davon abhängig.
Um zu ermitteln, wie viel der Einspeisung einer Anlage abgeregelt werden muss, führen die VNB sogenannte Abregelungsbewertungen durch. Diese Bewertungen werden anschließend vom National Grid Electricity System Operator (NG ESO) im Rahmen des Entscheidungsprozesses genutzt, ob eine bestimmte Anlage für Ausgleichsdienstleistungen wie Dynamic Containment (DC) geeignet ist.
Eine Abregelungsbewertung ist eine Machbarkeitsstudie, die das Verhalten des ANM über einen bestimmten Zeitraum simuliert. So lässt sich abschätzen, wie oft und in welchem Ausmaß ANM-Maßnahmen bei der jeweiligen Anlage zu erwarten sind, einschließlich einer Schätzung der abgeregelten MWh im gewählten Zeitraum. Die Bewertung basiert dabei auf dem Worst-Case-Szenario. Das bedeutet, dass NG ESO trotz geringer Wahrscheinlichkeit immer davon ausgehen muss, dass der ungünstigste Fall eintreten kann.
Kann ANM mit Frequenzregelungsdiensten koexistieren?
Nachvollziehbarerweise zögert NG ESO, sich auf Anlagen zu verlassen, deren Einspeisung jederzeit abgeregelt werden kann. Das bedeutet, dass ein ANM-Anschluss eine potenzielle Hürde für die Teilnahme an Ausgleichsdienstleistungen darstellt – und somit auch für die zuverlässigsten und profitabelsten Einnahmequellen. Theoretisch kann eine Anlage mit ANM-Anschluss am Markt für Ausgleichsdienstleistungen teilnehmen. Das Ausmaß der möglichen Abregelung muss jedoch vernachlässigbar sein. (Als Faustregel gilt: Maximal etwa 5 % der Kapazität dürfen abgeregelt werden, wobei dies im Einzelfall abweichen kann.)
Derzeit trifft NG ESO die Entscheidungen zur Teilnahmeberechtigung von Fall zu Fall. Eine Anlage muss dem VNB ausreichend Transparenz und genaue Informationen über das potenzielle Ausmaß der ANM-Abregelung liefern. Der ESO muss wiederum wissen, ob die ANM-Abregelung Anbieter von Frequenzregelungsdiensten direkt betrifft. Insbesondere ist zu klären, welche Folgen und Bedingungen die Abregelung für diese Anbieter hat. Die vom VNB bereitgestellten Informationen bilden die Grundlage für die Entscheidung des ESO.
Mit dem Bau immer weiterer Batteriespeicheranlagen steigt auch deren Bedarf, an das Verteilnetz angeschlossen zu werden. Um diesen Prozess zu beschleunigen und/oder Kosten zu sparen, könnte es für Betreiber verlockend sein, einem ANM-Anschluss zuzustimmen. Es ist daher wichtig, sich vor Vertragsabschluss umfassend zu informieren – insbesondere, wenn dies später die Teilnahme an profitablen Märkten beeinträchtigen könnte.




