Wie erneuerbare-basierte FCAs die Batterieerlöse in Deutschland beeinflussen
Wie erneuerbare-basierte FCAs die Batterieerlöse in Deutschland beeinflussen
Flexible Anschlussvereinbarungen (FCAs) verbreiten sich rasant in ganz Deutschland, und ein einheitliches Design zeichnet sich ab: Begrenzungen, die sich an die lokalen Netzbedingungen anpassen und an die aktuelle Einspeisung von Wind- und Solaranlagen vor Ort gekoppelt sind. Schleswig-Holstein Netz hat eine der ersten konkreten Vorlagen veröffentlicht – ein Vorgeschmack auf die Bedingungen, denen Entwickler bundesweit begegnen werden.
Die Ausgangslage ist beruhigend: Eine auf erneuerbare Energien bezogene Import-Export-Begrenzung reduziert die Erlöse um weniger als 2 %. Das entspricht weitgehend dem, was eine Handelsbatterie ohnehin tun würde: Laden, wenn viel erneuerbare Energie und niedrige Preise vorhanden sind, und Entladen, wenn das Angebot gering und die Preise hoch sind. Die Begrenzung greift nur, wenn lokale Erzeugung und nationale Preissignale auseinanderlaufen – das kostet überschaubare 1,7 % des Umsatzes. Das ist ein akzeptabler Kompromiss für einen schnelleren Netzanschluss.
Der größere Schaden entsteht durch zusätzliche Auflagen. Eine Ladebegrenzung nachts von 23:00 bis 05:00 Uhr auf 25 % der Nennleistung kostet alleine einen vollen Prozentpunkt IRR. Das entspricht dem Effekt eines Ramp-Limits von 6 %/min und einer Nebenleistungsbeschränkung von 30 % zusammen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Schleswig-Holstein Netz koppelt Batterielimits an lokale Erneuerbaren-Lastfaktoren – mit drei Varianten der Begrenzung. Eine statische nächtliche Ladebegrenzung, Ramp-Rates und Nebenleistungsbeschränkungen können zusätzlich gelten.
- Allein die Import-Export-Begrenzung ist bis zu einem gewissen Grad ein akzeptabler Kompromiss. In Variante 1 kostet sie nur 0,3 Prozentpunkte IRR. Die strengste Variante 3 kostet bis zu 1,6 Punkte.
- Das nächtliche Ladefenster richtet den größten Schaden an. Die Begrenzung des Imports auf 25 % von 23:00 bis 05:00 Uhr kostet über 1,0 Prozentpunkte IRR – so viel wie Ramp-Limit und Nebenleistungs-Cap zusammen.
- Dieses Fenster beschränkt das Laden während des täglichen Nachfragetiefs – selbst wenn Wind weiterhin Strom erzeugt.
- In Verhandlungen lohnt es sich besonders, für die nächtliche Begrenzung und die Reichweite des Ramp-Limits bei der Nebenleistungsbereitstellung zu kämpfen.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, kontaktieren Sie die Autorin unter cosima@modoenergy.com.
Die Begrenzung folgt dem Wetter – dann stapeln sich drei zusätzliche FCA-Auflagen
Schleswig-Holstein Netz legt den zulässigen Leistungsbereich der Batterie anhand der aktuellen Einspeisung von Wind und Solar vor Ort fest. Bei hoher Erzeugung aus Erneuerbaren wird das Entladen eingeschränkt, bei niedriger Erzeugung das Laden.
Drei Varianten bestimmen, wie stark die Begrenzung wirkt. In Variante 1 wird das Entladen reduziert, sobald die lokale Erzeugung 50 % der Nennleistung erreicht, und fällt bei 100 % auf null. Variante 2 startet bei 40 %. Variante 3 beginnt bei 30 % und erreicht null bei 60 %.
Drei weitere Auflagen können hinzukommen: Ein nächtliches Fenster von 23:00 bis 05:00 Uhr begrenzt das Laden auf 25 % der Nennleistung – unabhängig von der Einspeisung. Ein Ramp-Limit hält die Leistungsänderung am Netzanschlusspunkt auf 6 % pro Minute. Zudem ist die Teilnahme an Nebenleistungen auf 30 % der installierten Kapazität begrenzt, ohne Primärregelleistung.
Warum kostet die nächtliche Ladebegrenzung genauso viel wie Ramp-Limit und Nebenleistungs-Cap zusammen?
Wir haben jede Kombination für eine 100 MW/4-Stunden-Batterie mit Inbetriebnahme 2027 modelliert.
Allein die Import-Export-Begrenzung hat die geringste Auswirkung: In Variante 1 sinken die durchschnittlichen 25-Jahres-Erlöse um 1,7 %, die IRR bleibt bei 11,3 % gegenüber 11,6 % im unbeschränkten Fall.





