Wie erneuerbare-basierte FCAs die Batterieerlöse in Deutschland beeinflussen
Wie erneuerbare-basierte FCAs die Batterieerlöse in Deutschland beeinflussen
Flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) verbreiten sich rasant in Deutschland und ein einheitliches Modell zeichnet sich ab: Begrenzungen, die sich an die lokalen Netzbedingungen anpassen und an die aktuelle Einspeisung von Wind- und Solaranlagen gekoppelt sind. Schleswig-Holstein Netz hat eine der ersten konkreten Vorlagen veröffentlicht – ein Vorgeschmack auf die Bedingungen, denen Entwickler bundesweit begegnen werden.
Das Grundszenario ist beruhigend: Eine erneuerbare-gekoppelte Import-Export-Grenze reduziert die Erlöse um weniger als 2 %. Das entspricht größtenteils dem, was eine Handelsbatterie ohnehin tun würde: Laden, wenn viel erneuerbare Energie verfügbar und die Preise niedrig sind, und entladen, wenn wenig erneuerbare Energie vorhanden und die Preise steigen. Die Begrenzung greift nur dann, wenn lokale Erzeugung und nationale Preissignale auseinanderlaufen – das kostet überschaubare 1,7 % vom Umsatz. Ein akzeptabler Tausch für einen schnelleren Netzanschluss.
Die eigentlichen Einschnitte entstehen durch zusätzliche Auflagen. Eine nächtliche Ladebegrenzung von 23:00 bis 05:00 Uhr auf 25 % der Nennleistung kostet alleine einen vollen Prozentpunkt IRR. Das ist genauso viel wie eine 6 %/min Rampenbegrenzung und eine 30%ige Nebenleistungsbeschränkung zusammen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Schleswig-Holstein Netz koppelt Batterie-Grenzen an lokale erneuerbare Lastfaktoren, mit drei Varianten. Eine statische nächtliche Ladebegrenzung, Rampenraten und Nebenleistungsbeschränkungen können ebenfalls gelten.
- Die reine Import-Export-Grenze ist bis zu einem gewissen Grad ein akzeptabler Kompromiss. In Variante 1 kostet sie nur 0,3 Punkte IRR. Die strengste Variante 3 kostet bis zu 1,6 Punkte.
- Das nächtliche Ladefenster verursacht überproportionalen Schaden. Die Begrenzung des Imports auf 25 % von 23:00 bis 05:00 kostet über 1,0 Punkt IRR – so viel wie Rampenlimit und Nebenleistungsgrenze zusammen.
- Dieses Fenster beschränkt das Laden während des täglichen Nachfragetiefs, selbst wenn Windstrom weiterhin erzeugt wird.
- In Verhandlungen sind die beiden wichtigsten Punkte, um die es sich zu kämpfen lohnt, das nächtliche Fenster und der Einfluss des Rampenlimits auf die Nebenleistungsbereitstellung.
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Die Begrenzung folgt dem Wetter – drei FCA-Einschränkungen kommen hinzu
Schleswig-Holstein Netz legt das erlaubte Leistungsband der Batterie anhand der aktuellen Einspeisung von Wind und Solar vor Ort fest. Bei hoher erneuerbarer Einspeisung wird das Entladen eingeschränkt. Bei niedriger Erzeugung wird das Laden begrenzt.
Drei Varianten bestimmen, wie stark die Begrenzung wirkt. Variante 1 beginnt mit der Einschränkung des Entladens, sobald die lokalen Erneuerbaren 50 % der Nennleistung erreichen und geht bei 100 % auf null. Variante 2 startet bei 40 %. Variante 3 beginnt bei 30 % und erreicht null bei 60 %.
Drei weitere Einschränkungen können hinzukommen. Ein nächtliches Fenster von 23:00 bis 05:00 begrenzt das Laden auf 25 % der Nennleistung, unabhängig von der erneuerbaren Einspeisung. Ein Rampenlimit hält die Leistungsänderung am Netzanschlusspunkt auf 6 % pro Minute. Und die Teilnahme an Nebenleistungen ist auf 30 % der installierten Kapazität begrenzt, ohne Primärregelleistung.
Warum kostet die nächtliche Ladebegrenzung genauso viel wie Rampenlimit und Nebenleistungsgrenze zusammen?
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Die reine Import-Export-Grenze hat den geringsten Einfluss. Bei Variante 1 sinken die durchschnittlichen Erlöse über 25 Jahre um 1,7 %, und die IRR bleibt bei 11,3 %, verglichen mit 11,6 % im unbeschränkten Basisszenario.




