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Schneller Weg zur Co-Lokalisierung in Spanien

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Schneller Weg zur Co-Lokalisierung in Spanien

Am 28. April 2025 brach das spanische Stromnetz zusammen. Über 50 Millionen Menschen waren bis zu 16 Stunden ohne Strom. Um die Systemstabilität zu verbessern, sucht Spanien nach Möglichkeiten, relevante Technologien auszubauen und neue Märkte zu schaffen.

Sieben Monate nach dem Blackout hat das Königliche Dekret 997/2025 die Genehmigungsfristen für gemeinsam genutzte Batteriespeicher halbiert.

Für Standorte mit bereits erteilten Genehmigungen ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Batterie mehr erforderlich. Der Weg von der Entwicklung bis zur Markteinführung hat sich von vier auf unter zwei Jahre verkürzt.

In dieser Analyse untersuchen wir:

  • Wie die Regulierung bestimmte Hybrid-Speicher von der Umweltprüfung befreit und die Verwaltungsfristen halbiert.
  • Was das neue Genehmigungsmodell für gemeinsam genutzte BESS-Projekte in Spanien bedeutet.

Um ein Asset in Spanien auf den Markt zu bringen, sind vier aufeinanderfolgende Schritte nötig: Zugangs- und Anschlussgenehmigungen, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verwaltungs- und Baugenehmigung sowie Betriebsgenehmigungen. Allein die Umweltphase kann 18 Monate dauern. Gesamtdauer: bis zu vier Jahre.

Jetzt sind Batteriemodule, die innerhalb des bereits geprüften Standorts hinzugefügt werden, von der Umweltprüfung befreit. Die Verwaltungsphasen laufen parallel, mit halbierten Fristen.

Wie kam es dazu? Das gescheiterte RDL 7/2025

Die Regierung handelte schnell nach dem Blackout. Am 24. Juni 2025, weniger als zwei Monate nach dem Netzzusammenbruch, verabschiedete der Ministerrat das Real Decreto-ley 7/2025.

Das Notfalldekret sah vor:

  • Umweltausnahmen für Hybrid-Speicher an bestehenden Standorten.
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