Schnellspur zur Co-Lokalisierung in Spanien
Am 28. April 2025 kam es in Spanien zum Netzzusammenbruch. Über 50 Millionen Menschen waren bis zu 16 Stunden ohne Strom. Um die Systemstabilität zu verbessern, sucht Spanien nach Wegen, relevante Technologien auszuweiten und neue Märkte zu schaffen.
Sieben Monate nach dem Blackout hat das Königliche Dekret 997/2025 die Genehmigungszeiten für gemeinsam genutzte Batteriespeicher halbiert.
Für Standorte mit erteilten Genehmigungen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Batterie nicht mehr erforderlich. Der Weg von der Entwicklung bis zum Markteintritt hat sich von vier auf unter zwei Jahre verkürzt.
In dieser Analyse untersuchen wir:
- Wie die Regulierung bestimmte Hybrid-Speicher von der Umweltprüfung befreit und die Verwaltungszeiten halbiert.
- Was das neue Genehmigungsmodell für Co-Lokalisierungs-BESS-Projekte in Spanien bedeutet.
Der Markteintritt eines Assets in Spanien erfordert vier aufeinanderfolgende Phasen: Netzanschluss- und Zugangsgenehmigungen, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verwaltungs- und Baugenehmigung sowie Betriebsgenehmigung. Allein die Umweltphase kann 18 Monate dauern. Gesamtdauer: bis zu vier Jahre.
Jetzt sind Batteriemodule, die innerhalb des zuvor bewerteten Standorts hinzugefügt werden, von der Umweltprüfung befreit. Die Verwaltungsphasen laufen parallel, die Fristen wurden halbiert.
Wie kam es dazu? Das gescheiterte RDL 7/2025
Die Regierung handelte nach dem Blackout schnell. Am 24. Juni 2025, weniger als zwei Monate nach dem Netzausfall, verabschiedete der Ministerrat das Real Decreto-ley 7/2025.
Das Notfalldekret sah vor:
- Umweltbefreiungen für Hybrid-Speicher an bestehenden Standorten.
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